Direkter Zugriff auf aktuelle deutsche Bundesgesetze.

Preis

Kostenlos

Typ

API-Anbindung

Kategorie

Rechtsamt & Verwaltungsorganisation


Über diese Integration

Greifen Sie direkt in Ayunis Core auf aktuelle deutsche Bundesgesetze zu. Die Integration bindet die Gesetzestexte von „Gesetze im Internet" über einen MCP-Server an, sodass Sie Paragraphen und Rechtsgrundlagen einfach und effizient recherchieren können. Abgedeckte Bereiche: Verfassungs- und Staatsrecht (Grundgesetz), Bürgerliches und Wirtschaftsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch), Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitengesetz), Verwaltungs- und Verfahrensrecht (Verwaltungsverfahrensgesetz, Informationsfreiheitsgesetz), Sozialrecht (Sozialgesetzbuch), Steuerrecht (Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz) sowie Arbeits-, Umwelt- und Baurecht. Hinweis: Es werden ausschließlich Bundesgesetze abgedeckt. Landesgesetze sind nicht enthalten.

Beispieleingabe in Ayunis Core

Unsere Behörde hat einen Antrag eines Bürgers auf Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Welche Voraussetzungen müssen wir nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) prüfen, welche Fristen gelten für die Bearbeitung und in welchen Fällen dürfen wir den Zugang ablehnen?

Ayunis Core Ayunis Core
Bei der Bearbeitung eines IFG-Antrags sind folgende Punkte zu prüfen:

Anspruchsgrundlage (§ 1 IFG):
- Jede Person hat gegenüber Bundesbehörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; ein besonderes rechtliches Interesse muss nicht dargelegt werden.

Bearbeitungsfrist (§ 7 Abs. 5 IFG):
- Die Information soll unverzüglich zugänglich gemacht werden, in der Regel innerhalb eines Monats.

Ablehnungs- und Schutzgründe (insb. §§ 3–6 IFG):
- Schutz besonderer öffentlicher Belange (§ 3), z. B. Sicherheit, laufende Verfahren
- Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses (§ 4)
- Schutz personenbezogener Daten Dritter (§ 5) – ggf. Abwägung erforderlich
- Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie geistigem Eigentum (§ 6)

Teilzugang (§ 7 Abs. 2 IFG):
- Liegt ein Ablehnungsgrund nur für Teile vor, ist Zugang zu den übrigen Informationen zu gewähren (z. B. durch Schwärzung).

Form & Gebühren (§§ 7, 10 IFG):
- Die antragstellende Person kann die Art des Zugangs (Auskunft, Akteneinsicht, Kopien) bestimmen; für Amtshandlungen können Gebühren und Auslagen erhoben werden.

Quelle: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), §§ 1, 3–7, 10 – abgerufen über „Gesetze im Internet".

Ihre Vorteile

Direkter Zugriff

Aktuelle deutsche Bundesgesetze direkt in Ayunis Core verfügbar

Recherche ohne Medienbruch

Paragraphen und Rechtsgrundlagen sofort auffindbar

Vielseitig nutzbar

In Chats, Assistenten, Agenten und Automatisierungen einsetzbar

Höhere Antwortqualität

Belege aus Primärquellen statt unsicherer Modellannahmen

Kein Pflegeaufwand

Keine manuelle Pflege von Gesetzessammlungen nötig

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Moritz Weiss

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Stefan Ockenfels

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