Sondernutzungserlaubnisse

Prüft Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Flächen auf Basis kommunaler Satzungen und straßenrechtlicher Vorschriften – quellengebunden, strukturiert und mit Fundstellenangabe.

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Ayunis Ayunis

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100+


Wofür eignet sich diese Fähigkeit?

  • Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Flächen prüfen
  • Auflagen für Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen und Infostände festlegen
  • Gebühren nach Sondernutzungssatzung berechnen
  • Konflikte zwischen Sondernutzung und Barrierefreiheit lösen

Beispieleingabe in Ayunis Core

Ein Gewerbetreibender möchte einen Warenaufsteller auf dem Gehweg vor seinem Geschäft aufstellen. Ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich?

Ayunis Core Ayunis Core
Prüfungsergebnis – Sondernutzungserlaubnis Warenaufsteller

Rechtsgrundlage: Sondernutzungssatzung der Gemeinde i. V. m. § 18 StrWG (bzw. entsprechendes Landesstraßengesetz)

1. Genehmigungspflicht
Das Aufstellen eines Warenaufstellers auf dem öffentlichen Gehweg stellt eine Sondernutzung dar, die über den Gemeingebrauch hinausgeht.
→ Eine Sondernutzungserlaubnis ist erforderlich.

2. Prüfkriterien
a) Mindestgehwegbreite: Nach Aufstellung des Warenaufstellers muss eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m verbleiben (Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-3).
b) Verkehrssicherheit: Der Aufsteller darf die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen nicht beeinträchtigen.
c) Standsicherheit: Der Aufsteller muss kippsicher sein und bei Sturm eingehollt werden.
d) Öffnungszeiten: Aufstellung nur während der Geschäftsöffnungszeiten.

3. Gebühren
→ Jahresgebühr gemäß Sondernutzungsgebührensatzung, gestaffelt nach Flächenverbrauch (typisch: 50–200 €/Jahr für Warenaufsteller).

4. Auflagen
→ Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. 3 Mio. € nachweisen.
→ Widerrufsvorbehalt für Sonderveranstaltungen (Markt, Umzüge).

Empfehlung: Ortstermin zur Vermessung der Gehwegbreite durchführen, bevor die Erlaubnis erteilt wird.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit

Auflagen und Bescheide auf Basis der aktuellen Satzung

Effizienz

Standardanträge schnell geprüft und beschieden

Barrierefreiheit

Mindestgehwegbreiten und Zugänglichkeit systematisch berücksichtigt

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